Aktuelle Hinweise

Änderungen bei der Maskenpflicht
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Liebe Patientinnen und Patienten, wir sind sehr froh, dass die Corona-Pandemie vorüber ist und wir uns wieder unbeschwert begegnen können. Aktuell kursieren jedoch saisonbedingt viele Atemwegsinfekte; nicht immer gelingt es in der Hausarzt-Praxis, potentiell ansteckende Patient*Innen zu trennen von den anderen. Aus der Pandemie haben wir gelernt, dass Masken sehr effektiv schützen vor Ansteckung. Im Rahmen unseres Hausrechts bitten wir Sie daher weiterhin verpflichtend
– bei Husten, Halsschmerzen, Fieber:   das Tragen einer FFP2-MASKE ist PFLICHT!
– bei diesen grippeartigen Symptomen empfehlen wir die häusliche Durchführung eines Corona-Antigen-Schnelltestes vor dem Betreten unserer Praxisräume. Bei positivem Schnelltest bitte unbedingt telefonische Voranmeldung!
Bitte bleiben Sie umsichtig und rücksichtsvoll, und behalten die hygienischen Grundregeln bei: Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Praxis; Husten und Niesen ggf. in die Armbeuge!
Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer teils schwerkranken Patient*Innen, und auch Ihnen selbst! Vielen Dank für Ihr Verständnis.